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Startseite > Bankrott

Unter '''Bankrott''' (, ?zerbrochene Bank?) versteht man in der die oder sogar die eines s (in der auch ''Konkurs'' oder ''''). In Deutschland wird mit dem eine bezeichnet.

Allgemeines

Italienische Geldwechsler der haben auf Tischen (das italienische ''banco'' kann ein oder eine sein) ihre Dienste angeboten. Konnte ein Geldwechsler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen, wurde sein Tisch zerstört. Es ging also bereits früher in Italien darum, dass finanziell angeschlagene Schuldner ihre Existenz gefährdeten. Heute umfasst in Italien der Begriff ein die Gläubiger schädigendes Verhalten. Der Bankrott ist seit März 1942 im italienischen ''Legge fallimentare'' (?Insolvenzgesetz?; Art. 216, 217) geregelt, wird aber dort nicht so bezeichnet.

Generell können alle ).

Deutschland

Im Jahre 1457 scheint der Begriff erstmals in , 1802, S. 195</ref> Das war der Vorläufer des heutigen betrügerischen Bankrotts. Noch 1830 galt, dass jemand betrügerischen Bankrott beging, wenn er zwar zahlen konnte, aber nicht wollte.

Strafrecht

Der Rechtsbegriff ''Bankrott'' findet sich heute nur im deutschen Strafrecht ( '' behandelt.

Danach wird mit bis zu fünf Jahren oder bestraft, wer bei '''' oder bei '' oder eingetretener ''
  • Bestandteile seines , die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,
  • in einer den einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder oder e mit n oder en eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, oder übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,
  • Waren oder Wertpapiere auf beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,
  • Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt,
  • , zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
  • Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden en beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
  • entgegen dem
    • en so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
    • es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder das in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen, oder
  • in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.

Der dieses s ist ebenfalls strafbar. Die Tat setzt grundsätzlich voraus, genügt. Doch auch bestimmte Fälle der Handlungen und der fahrlässigen Erfolgsverursachung sind nach Abs. 4 und 5 StGB strafbar, allerdings mit geringerer Strafe bedroht. Objektive Bedingung der Strafbarkeit ist, dass das eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist oder der Täter seine Zahlungen eingestellt hat.

Neben dem Bankrott kommt in Deutschland als weitere Straftat im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung von Unternehmen auch die in Betracht.

Zivilrecht

Der Begriff der Zahlungsunfähigkeit ist in Abs. 2 definiert. Danach ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Entscheidend kommt es dabei auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderungen an. Die bereits eingetretene Fälligkeit kann (nur) durch Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarungen beseitigt werden. Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die bloße Zahlungsstockung. Eine Zahlungsstockung liegt vor, wenn kurzfristig und behebbar Liquidität fehlt, aber innerhalb einer Drei-Wochen-Frist mit der Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit hinreichend sicher zu rechnen ist.

Die Zahlungsunfähigkeit kann nachgewiesen werden durch eine stichtagsbezogene Liquiditätsbilanz. Sie kann aber auch vermutet werden, wenn bestimmte Anhaltspunkte vorliegen, z. B. durch die ausdrückliche des Schuldners, nicht zahlen zu können, gescheiterte Vollstreckungsversuche oder die Nichtzahlung von Löhnen, Gehältern oder Sozialversicherungsabgaben. In diesem Falle obliegt es den Handelnden, die Vermutung der Zahlungsunfähigkeit ihrerseits zu widerlegen.

International

Die ''Krida'' in (StGB). Er entspricht in etwa dem deutschen ''Bankrott'' im Strafrecht. Beide unterscheiden zwischen ''betrügerischer Krida'' (bzw. ''betrügerischem Konkurs'') und ''fahrlässiger Krida'' (bzw. ''fahrlässigem Konkurs'').

Nach StGB inzwischen (2000 bzw. 2007) geändert auf ?Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen?, d. h. der strafrechtliche Tatbestand wurde gegenüber vorherigen Fassungen erheblich eingegrenzt.

In Österreich regelt zivilrechtlich die das Verfahren.

In der wird der Bankrott gemäß dem (SchKG) als Konkurs bezeichnet. Unterliegt der Schuldner der Konkursbetreibung, so droht ihm das nach Empfang des s unverzüglich den Konkurs an ( SchKG).

In gibt es den ''Insolvency Act'' aus 1986, der zwischen en (?insolvency?) und en sowie natürlichen Personen (?bankruptcy?) unterscheidet.

In den wird gesetzestechnisch von ?bankruptcy? gesprochen. Der ''Bankruptcy Act of 1898'' (?Nelson Act? vom 1. Juli 1898, ch. 541, 30 Stat. 544) war das erste Gesetz, das das Konkursverfahren in den USA regelte. Es wurde durch den ''Bankruptcy Reform Act of 1978'' (95?598, 92 Stat. 2549 vom 6. November 1978) ersetzt. Hauptgebiete sind die der e (), Bankrott von () oder ().

Staatsbankrott

Der Begriff ''Staatsbankrott'' ist in Deutschland kein Rechtsbegriff;<ref>en unzulässig.

Es gibt international weder ein normiertes Verfahren noch anerkannte Indikatoren, aus denen eine staatliche Zahlungsunfähigkeit abgeleitet werden kann.

Weblinks

Einzelnachweise